Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft besteht immer zusätzlich zu einem Vertrag mit einem Energieversorger. Im Normalfall müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht anpassen.
Kann ich meinen gesamten Strom über die EEG beziehen?
Nein. Eine EEG ist kein Energieversorger. Es kann nur der jeweils verfügbare Strom auf die Mitglieder verteilt werden. Für den Restbedarf benötigt man weiterhin einen Versorgervertrag mit einer EVU.
Kann ich meinen Stromanbieter weiterhin jederzeit wechseln?
Ja. Sie haben weiterhin die freie Anbieter-/Abnehmerwahl und können diesen auch nach Belieben jederzeit wechseln. Ein Wechsel hat keine Auswirkung auf Ihre Mitgliedschaft in der EEG.
Wer macht die Netzkostenabrechung?
Die Netzkostenabrechnung macht weiterhin Ihr Netzbetreiber. Die EEG stellt Ihnen immer nur die Kosten für die Energie in Rechnung. Auf der Netzkostenabrechnung des Netzbetreibers werden die über die EEG bezogenen Werte separat ausgewiesen.